…Richtlinie vorgesehenen sonstigen Verpflichtungen übernommen. o.Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. p.Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…
…alle in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen übernommen. Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…
…alle in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen übernommen. Alle Angaben werden wahrheitsgetreu gemacht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen führen können. Bei Vorhandensein von steuerpflichtigen Nebeneinkünften Maßgeblich sind nur positive steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Werden steuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt…
…richtet sich nach § 2 Abs. 7 COFAG-NoAG. Danach ist die "Auszahlung" die aufgrund eines Fördervertrages erfolgte Zahlungsanweisung der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Bei mehreren Zahlungsanweisungen aufgrund eines Fördervertrages gilt die letzte Zahlungsanweisung als "Auszahlung". "Auszahlung" ist weiters die Verrechnung bzw. Aufrechnung von Förderbeträgen durch…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…