BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012 …Vermögensanlage eignen.
2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen
Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst:
Grund und Boden
Grundstücksgleiche Rechte
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen
Kunstwerke, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert, bezogen auf das jeweilige…