… 93 Abs. 3 lit. a BAO) des Haftungsbescheides hat die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen, insbesondere aus welchen Gründen die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit beim Hauptschuldner angenommen wird, zu enthalten (vgl. zB VwGH 12.12.1988, 88/15/0017). 7.7 Hinweis Zur angeregten…
…Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eben eine Haftung gemäß § 9 BAO) verschaffe aber in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugute kommen können. 28.2. Frage Wie ist in solchen Fällen (uneinbringlicher Rückstand bei der Primärschuldnerin, Schuldenregulierungsverfahren beim potentiell…
…bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Die Delegierung von einem sachlich zuständigen Finanzamt auf ein sachlich unzuständiges Finanzamt ist zulässig, fraglich ist jedoch, ob dies auch zweckmäßig ist. 13. Zuständigkeit - Tagespendler 13.1. Sachverhalt Beim Finanzamt langen Anträge von ungarischen Staatsbürgern ein, die…
…Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. November 1992, 05 0201/1…
…zu bestellen (Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG). Wenn es die Wichtigkeit der Sache erfordert, kann bei Wegfall einer juristischen Person (unabhängig von ihrer Rechtsform) gemäß § 82 Abs. 1 BAO auf Kosten des zu Vertretenden auch die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht (§ 109 JN) beantragt werden…
…beim am ausländischen Gruppenmitglied ausreichend beteiligten inländischen Gruppenmitglied werden geltend gemacht: | 2006 | 4.000.000 Euro | 2007 | 600.000 Euro Im Jahr 2008 wurde vom FA weder eine Verlustberücksichtigung noch eine Nachverrechnung von Verlusten festgestellt. Die fehlende Nachverrechnung wurde von der…
…Personengemeinschaft erlassen, erscheint ein Sicherstellungsauftrag gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gesamtschuldner nicht mehr zweckmäßig. In so einem Fall wären der oder die Gesellschafter (Mitglieder) mittels Leistungsgebot sofort in Anspruch zu nehmen und bestehende Hemmungen nach § 230 BAO mittels Vollstreckungsbescheid zu beseitigen. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…wieder eingelegt werden. Unter Ausblendung der Zahlungsflüsse wird dieses Ergebnis durch eine reine Umbuchung vom Kapital des Komplementärs zum Kapital des Kommanditisten bewirkt. Kann durch eine reine Umbuchung im Vorfeld des Ausscheidens des Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto eine Nachversteuerung beim Komplementär verhindert werden? Wirtschaftlich ändert…