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BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…dem Grundgeschäft und sind steuerlich gleich zu behandeln wie dieses. Kursgewinne und Kursverluste sind daher als kaufpreisbeeinflussende Vorgänge steuerneutral (siehe auch EStR 2000 Rz 2157). Zuflusszeitpunkt im Fall einer Haftungsübernahme durch eine GmbH anstelle ihres Gesellschafters Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 19 EStG 1988…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…kann. Anhaltspunkte könnten aus der Gewinnzuweisung an die Komplementär-GmbH bei GmbH & CO KGs für die Haftungsübernahme abgeleitet werden. Beträgt daher die Vergütung lediglich 10% des Gewinns der rumänischen GmbH, obwohl die Wertschöpfung der GmbH nahezu ausschließlich auf die persönliche Beratungstätigkeit der Unternehmensberaterin zurückzuführen ist…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…allein zur Vertretung und zur Geschäftsführung befugt sein müssen. Alle anderen Gesellschafter müssen von der Vertretung und Geschäftsführung ausgeschlossen sein. Nach § 21c Z 2 RAO dürfen Rechtsanwälte der Gesellschaft nur als persönlich haftende Gesellschafter angehören. Ehegatten, Kinder und eine Witwe eines Rechtsanwaltes dürfen der Gesellschaft…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…Eigentümer der Wirtschaftsgüter mit diesen Gütern für die Abgaben, bei denen sich die Abgabepflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (§ 16 erster Satz BAO). Die Haftung ist eine persönliche Haftung, die auf bestimmte Wirtschaftsgüter beschränkt bleibt. Die betreffenden Wirtschaftsgüter müssen im Spruch des Haftungsbescheides genannt…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…