…5 OECD-MA) begründet werden, weil es hierbei an einem ausreichenden Maß an Beständigkeit bzw. Kontinuität oder an einer ausreichenden Verfügungsmacht des Unternehmens über das Homeoffice fehlt. Zudem besteht unter gewöhnlichen Umständen ein Büro, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (vgl. OECD Secretariat…
…wo sich der Familienwohnsitz befindet. Seine Ehegattin hat in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und bezieht in Ungarn als Handelsangestellte Einkünfte unter dem Grenzbetrag von € 4.400,-. Beansprucht wird für das Veranlagungsjahr 2004 der Abzug des Alleinverdienerabsetzbetrages für die in Ungarn lebende Ehegattin…
…Anwendung, wenn der leistende Unternehmer im Inland keinen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte hat. Ob eine Betriebsstätte im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 vorliegt, richtet sich nach § 29 BAO. Vermietete oder verpachtete Gebäude(teile) begründen keine Betriebsstätte im Sinne des …
…Einnahmen abgegrenzt werden, die keine spezifische Entschädigung iSd § 32 EStG 1988, sondern "normale" Einnahmen im Rahmen einer steuerlichen Einkunftsquelle darstellen. Der Begriffsinhalt der "Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen" nach § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 ist durch Lehre und Rechtsprechung bestimmt. Dementsprechend muss…