…als dreijähriges Lagern von Abfällen zur Verwertung Das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung war schon bisher beitragspflichtig. Neu ist die Beitragspflicht für das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung. Da keine Übergangsfrist normiert ist, beginnt die dreijährige Frist für Abfälle…
…von seiner bisherigen Rechtsprechung (insb. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, 2010/07/0218) zum Beitragstatbestand des Lagerns von Abfällen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG abzugehen. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG normiert eine Altlastenbeitragspflicht für das mehr als einjährige…
…ist als ungeeignet anzusehen (vgl. VwGH vom 18.02.2010, 2009/07/0131). Die Höchstdauer der zeitweiligen Lagerung ist jedenfalls auf die Baustellentätigkeit beschränkt. Hingewiesen wird darauf, dass eine Zwischenlagerung von Abfällen von mehr als einem Jahr vor der Beseitigung und von mehr als drei…
…und neu gefasst: Die gegenständlichen Erläuterungen beziehen sich auf den subjektiven Abfallbegriff des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (Entledigungsabsicht). Unabhängig davon ist das Vorliegen eines objektiven Abfallbegriffes zu prüfen bzw. ob eine Sache im öffentlichen Interesse als Abfall behandelt werden muss. [1] "Von einer Entledigung im Sinn des …
…dieser Abfälle erforderlich, um das Verbrennen in einer Mitverbrennungsanlage zu ermöglichen. Die Beitragspflicht ergibt sich hier zum einen aus § 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG, zum anderen aus § 3 Abs. 1 Z 2 ALSAG. Erfolgt in diesem Fall zusätzlich ein kürzer als einjähriges Lagern vor…
…4 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 (Untersuchung und Bewertung von Abfällen) zu berücksichtigen. Die für die Zuordnung notwendigen Beurteilungsunterlagen sind Teil der Aufzeichnungen betreffend die Abfallart, sie sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Einzelne Abfallarten enthalten Spezifizierungen. Im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung 2020…