1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 3. Mai 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016 . 1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Entdeckung und steuerlichen Verwertung von Kapitalabflüssen, die…
…eine interne Bewertung durchgeführt, die den Marktwert der Anteile auf über USD 2 Milliarden bezifferte. Aufgrund von verschiedenen Problemen mit den ausländischen Behörden entschied sich A, die Anteile kurzfristig abzustoßen. A war sich der Tatsache bewusst, dass es möglicherweise notwendig sein würde, zu einem Preis…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
1. § 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (Rz. 1473 KStR 2001) KESt-Befreiung für Landesfeuerwehrverband Sachverhalt: Der Landesfeuerwehrverband (LFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
…vorzunehmen und betrifft Bargeld, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die Begriffe Forderungen und Verbindlichkeiten sind im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und umfassen alle lang- und kurzfristigen Werte mit Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter im weitesten Sinn. Dazu zählen daher nicht nur beispielsweise Darlehensforderungen oder Lieferverbindlichkeiten, sondern auch Bankguthaben…
…oder Sanierungsverfahrens in Anspruch zu nehmen? 2. Müssen jene Aufwendungen, die als Bemessungsgrundlage für die Prämie dienen, auch zu einer Ausgabe (im Sinne eines Mittelabflusses) geführt haben? 3. Müssen die Aufwendungen, um bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt zu werden, in der Buchhaltung aufwandswirksam geworden…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
Steuerdialog 2010 Zweifelsfragen zur Einkommensteuer Ergebnisse Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer Bezughabende Norm § 23 Z 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1127 ff, Rz 5801 ff Sachverhalt Der Betrieb einer Fremdenpension wird in Form einer GesbR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988…
Die Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748 wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Grün markierte Stellen heben die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden Info hervor. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die…
…pendelt, besorgt sich ab 1.11.2005 ein Zimmer in der Schweiz und bewohnt dieses bis 28.2.2006. Mangels regelmäßiger Rückkehr verliert Österreich ab 1.11.2005 "kurzfristig" das Besteuerungsrecht. Lösung Durch die Aufgabe der Grenzgängereigenschaft iSd Art. 15 Abs 4 DBA-Schweiz (alt)…
…Anrechnung schweizerischer Quellensteuern bei Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz ausgeschlossen und bei Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz nur in Höhe von höchstens 15% zulässig ist. 7. Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung 7.1. Bezughabende Norm § 47 EStG 1988…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…