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4 Treffer303 msnur geltende Fassungen
05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Wertpapiere zur Sammelverwahrung anvertraut werden, kann sie a) selbst, also im eigenen Haus, aufbewahren (auch "Haussammelverwahrung" genannt), b) durch irgendeine andere Bank, die keine Wertpapiersammelbank ist, in Drittverwahrung aufbewahren lassen (auch "Haussammelverwahrung" genannt), oder c) durch eine Wertpapiersammelbank in Drittverwahrung (§ 4 Abs. 2 Depotgesetz) aufbewahren…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ruling 3.1. Sachverhalt Es wird ein Sachverhalt in einem Advance Ruling Antrag beschrieben. Im Antrag werden die rechtlichen Bestimmungen dargelegt, aber keine konkrete Rechtsfrage gestellt. Der Antragsteller schreibt lediglich am Schluss die Frage: Wie wird der Sachverhalt vom Finanzamt beurteilt? 3.2. Frage Wie…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…