RIS AI
4 Treffer380 msnur geltende Fassungen
BMF-010222/0059-VI/7/2013"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0059-VI/7/201305.06.2013

…Wohnung - Arbeitsstätte beträgt 52 km. Die Arbeitnehmerin wird auf einer Teilstrecke von 31 km im Werkverkehr befördert. Für eine Teilstrecke von 21 km (auf dieser Teilstrecke verkehrt kein öffentliches Verkehrsmittel) würde ein (großes) Pendlerpauschale in Höhe von 1.476 Euro zustehen. Allerdings ist das Pendlerpauschale…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…der den Lohnaufwand trägt, auch als der Arbeitgeber anzusehen ist (VwGH 19.04.1988, 85/14/0145), hat großes Gewicht. Allerdings ist nach Auffassung des BMF zu beachten, dass es hierbei um die Tragung des Lohnaufwands im eigentlichen Sinn gehen muss, nicht aber um die…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…mehrere Filialen. An welcher der Berufungswerber seine Arbeitsstätte hat, ist ebenso wenig aktenkundig wie der Umstand, ob allenfalls das große Pendlerpauschale zusteht. Der Berufungswerber ist steuerlich nicht vertreten. 4.2. Fragestellung Wird einem berechtigen behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder, gemessen an…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…kirchlichen Stellen errichteten theologischen Lehranstalten erfolgen. Zur Erreichung dieses Zwecks sollen in jeder Diözese ein sogenanntes großes Seminar und möglichst ein oder mehrere kleine Seminare (Konvikte) für die Heranbildung von Knaben für das spätere theologische Studium bestehen. 2.1. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis…