…Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe auch GK-0410 Anlage 1). Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 18…
…als Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit zu qualifizieren. Was die Höhe dieser Vergütung betrifft, ist Folgendes zu beachten: Die in Österreich ansässige Steuerpflichtige erbringt im Rahmen ihres Betriebes grenzüberschreitende sonstige Leistungen an den Betrieb der Kapitalgesellschaft, die ihrerseits diese Leistungen an die rumänischen Kunden weitergibt…
…EU. II. Straßenpersonenverkehr Kraftfahrlinienverkehr und Sonderformen des Linienverkehrs bedürfen einer Genehmigung gemäß Anlage 4. Diese oder deren beglaubigte Kopie sowie die Betreiberlizenz des Personenkraftverkehrsunternehmers für den grenzüberschreitenden Personenverkehr oder deren beglaubigte Kopie, die gemäß dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht vorgesehen sind, ist im Fahrzeug…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…