…den grenzüberschreitenden Güterverkehr. Die Ausstellung der Abschriften oder beglaubigten Auszüge erfolgt daher im unmittelbaren Zusammenhang mit der Neugründung und sind auch diese von der Gebührenbefreiung gemäß § 1 Z 1 NeuFöG umfasst. Wird gemeinsam mit dem Antrag auf Erteilung einer Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr ein…
…Gewerblicher Straßengüterverkehr Hinweis: Die nachstehenden Infos zum gewerblichen Straßengüterverkehr wurden mit Wirkung vom 21. Mai 2022 in die Arbeitsrichtlinie Güterverkehr aufgenommen (siehe GK-0500 Abschnitt 1.1.6.). 1. Bilaterale Verkehre Abgesehen von den unten taxativ aufgezählten Befreiungen müssen Güterkraftverkehrsunternehmer des Vereinigten Königreiches Inhaber einer…
Mit dem Beschluss Nr. 3/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Mit dem Beschluss Nr. 1/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das…
Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…
…des Abkommens offensichtlich nicht mehr erreicht werden. Diese Abkommen, die bestimmte genehmigungsfreie Beförderungen von Gütern auf der Straße vorsehen, wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (siehe GK-0500 Anlage 1 bei Moldau und bei Ukraine) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 3. September 2024
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009