BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012 …selbst wenn sie hochpreisig und wertbeständig sind - nicht für eine Wertanlage eignen. Daher sind zB nicht erfasst:
Wertvolle Hölzer, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind.
Steine, Marmor, die/der zur Weiterverarbeitung bestimmt sind/ist.
Nur gewerblich nutzbare Rohstoffe, Hilfsstoffe, Zutaten, Halbfertig- und Fertigteile, Halbfertig- oder Fertigprodukte…