…1.200 €). Für die Jahre 2003 bis 2005 werden damit im Ergebnis 1.200 € aufwandswirksam, was dem Betrag der Nutzungseinlage für die drei Jahre entspricht. 2. Bilanzberichtigung - Korrektur eines zu Unrecht abgesetzten Zinsaufwandes 2.1. Bezughabende Norm § 4 Abs. 2 Z 2 EStG…
…Betriebstättengewinnermittlung auf dem "separate entity approach" beruht, der danach verlangt, der Betriebstätte jene Gewinne zuzurechnen, die sie fiktiv als ein eigenständiges Fremdunternehmen erzielt hätte, wenn es die in der Funktionsanalyse festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen von der rumänischen Einrichtung tatsächlich wahrgenommen werden…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, sondern in pauschalierter Form der Besteuerung unterzogen (z.B. durch Erhebung einer Quellensteuer von den Zahlungen an einen inländischen Bauunternehmer mit verlust- und gewinnbringenden Baustellen oder durch Besteuerung fiktiv angesetzter Einnahmen und Ausgaben), dann muss davon ausgegangen werden, dass mit der…
…darum, im Interesse des Gesamtkonzerns die Umsetzung von Investitionsentscheidungen der Gliedgesellschaften bestmöglich finanziell zu unterstützen. Daher kann der Sollzinssatz konzernfremder Kommerzbanken lediglich als Obergrenze eines fremdüblichen Zinssatzes gesehen werden; ob diese Grenze für die Anerkennung des abzugsfähigen Zinsaufwandes maßgebend ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die…
Die Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748 wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Grün markierte Stellen heben die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden Info hervor. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
…Anrechnungsvortrages ermöglicht wird (vgl. EAS 3065, 01.04.2009). Eine andere Beurteilung ist allerdings in jenen Fällen angebracht, in denen - wie im Fall Brasilien - auf Grund einer Matching-Credit-Regelung des Abkommens eine fiktive Quellensteuer zur Anrechnung gelangt (vgl. Art. 23 Abs. 5 DBA Brasilien…
…85/1972, AÖF Nr. 120/1972, enthält eine Bestimmung, die eine Anrechnung einer fiktiven portugiesischen Quellensteuer auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer vorsieht (vielfach als "Matching-Credit" bezeichnet). In Fällen, in denen diese Bestimmung in der Vergangenheit zur Anwendung kam, war Österreich verpflichtet, bei der steuerlichen…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
Das Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG 1988 ermöglicht die Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen in- und ausländischen Körperschaften. Ausländische Körperschaften können nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Teilstrich 2 KStG 1988 als Gruppenmitglieder in die Unternehmensgruppe einbezogen werden. Die Verluste ausländischer Gruppenmitglieder können im Ausmaß der Beteiligung…
…Ist das Kreditausfallsrisiko dabei so hoch, dass eine fremdübliche Absicherung nicht möglich ist, besteht die Bereicherung nicht lediglich im Ausmaß der Prämien für eine fiktive alternative Kreditausfallsabsicherung, sondern - als Ergebnis der Bewertung des Risikos der Haftungsinanspruchnahme - in Höhe eines Betrags, der sich der gesamten Haftungssumme…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
Salzburger Steuerdialog 2008 Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Ergebnisse 1. Einkommensteuer 1.1. Verlustvortrag - Liebhaberei - Art. II UmgrStG Bezughabende Normen: § 18 EStG 1988, § 10 UmgrStG, § 92 BAO, § 1 Abs. 1 LVO, KStR 2001 Rz 333 Sachverhalt: Bei einer GmbH haben sich hohe Verlustvorträge angesammelt. Die GmbH wird…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
1. § 2 EStG 1988, Liebhabereiverordnung Abgrenzung "große" - "kleine" Vermietung Sachverhalt In einem Gebäude werden drei Eigentumswohnungen vermietet. Fragestellung Liegt eine große oder eine kleine Vermietung vor? Lösung Die Vermietung von Eigentumswohnungen ist, unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen und unabhängig von der Nutzung durch…