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BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Leistung, die eindeutig in Deutschland steuerbar ist und stellt fälschlich österreichische Umsatzsteuer in Rechnung. Ist UStR 2000 Rz 1825 so weit auszulegen, dass auch bei eindeutig im Ausland erbrachten Leistungen der Vorsteuerabzug anzuerkennen ist? Wird bei nicht steuerbaren Auslandsleistungen österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…14. Dezember 2006 um einen wirksamen Nichtfeststellungsbescheid gehandelt hat: Ist die "mittelbare" Abhängigkeit im Sinn des § 209a BAO nur dann gegeben, wenn im Feststellungsverfahren eine meritorische Erledigung in Richtung einer (teilweisen) Stattgabe oder Abweisung ergeht? Führt auch eine Bescheidaufhebung im Sinn des § 276 Abs. 1…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…zunächst noch in Deutschland auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft, dann nach Spanien transportiert, dort von D auf einer hierfür vorbereiteten Bodenplatte befestigt, an diverse Leitungen angeschlossen und anschließend in Betrieb genommen. Ö2 stellt Ö1 für die Lieferung des wesentlichen Bestandteiles nach Deutschland österreichische Umsatzsteuer in Rechnung.…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…4 Abs. 1 UStG 1994; 25.000 DM). Das Entgelt ist mit dem Normalsteuersatz von 20% zu versteuern. Die in Deutschland in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann nach den Vorschriften der 6. EG-Richtlinie erstattet werden (Art. 25 Abs. 6 Buchstabe a zweiter Unterabsatz erster Gedankenstrich…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…wird. Die X-GmbH & Co KG bezahlt die jeweils in Rechnung gestellten Nettobeträge und macht den Vorsteuerabzug für die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer geltend. In Folge einer noch im Jahr 2014 durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung wird die Auffassung vertreten, dass die Rechnungen hinsichtlich der Bestimmtheit, der…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…bisher beim Verkauf von Kraftfahrzeugen die NoVA in die Bemessungsgrundlage der USt einbezogen haben, schulden den auf die NoVA entfallenden Umsatzsteuerbetrag kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. Macht der Unternehmer von der Möglichkeit Gebrauch, solche Rechnungen hinsichtlich des ausgewiesenen Steuerbetrags gegenüber dem Abnehmer…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…00 einem zweiten Unternehmer eine Rechnung gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994, wobei jedoch über eine Leistung abgerechnet wird, die nicht erbracht wurde. Der Rechnungsaussteller führt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht ab. Fall 1: Der Rechnungsempfänger macht keinen Vorsteuerabzug geltend und retourniert die Rechnung…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…und dem Betrieb dienen bzw. ihn ergänzen (in ihm "gleichsam aufgehen"). Sofern nicht die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung gelangt, muss der Landwirt daher die 20-prozentige Umsatzsteuer in einer nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 auszustellenden Rechnung ausweisen (bzw. ist eine entsprechende Gutschrift…

BMF-010219/0244-VI/9/2006UID des Leistungsempfängers als Rechnungsmerkmal
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0244-VI/9/200601.06.2006

Ab 1.7.2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen, wenn der leistende Unternehmer im Inland…