…C-521/07, Kommission/Niederlande), sodass, selbst wenn Vergleichbarkeit gegeben wäre, eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeberbegriff des Art. 15 DBA-CSSR Bezughabende Norm Art. 15 DBA-CSSR, Art. 15 OECD-MA Sachverhalt Ein Arbeitnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft (idF Ö-Co) eines internationalen Konzerns…
…1 lit. a OECD-Musterabkommen) dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine eventuelle österreichische Steuer kann dann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, sodass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das für den Arbeitnehmer zuständige Wohnsitzfinanzamt zu erfolgen…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…kann. Da die Dienstnehmerin im Zeitpunkt der Übertragung die volle Verfügungsmacht erhält, gilt die Leistung als zugeflossen und ist somit im Zeitpunkt des Zuflusses bei der Dienstnehmerin steuerpflichtig. Soweit die Leistung auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, ist…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…aufhält und b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Bei Berechnung der…
…ob die betreffenden Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen sind. Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen Arbeitgeber: Verlegt ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstverhältnisses seinen Wohnsitz in den anderen Vertragsstaat und werden…
…der für das Antreten bezahlt; b) wenn sie zu einem Pflichtspiel antreten und die Spieler dafür von ihrem Sportverein (Arbeitgeber) weiter Bezüge erhalten - laufende Entlohnung und Prämien für das Antreten in Österreich; c) wenn sie in Österreich ein Trainingslager abhalten und auch in dieser Zeit…