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BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…eines elektronischen Verwaltungsdokumentes (e-VD) bei der Beförderung unter Steueraussetzung in andere EU-Mitgliedstaaten ändert sich für "Kleine Weinerzeuger" nichts.   2. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr Verbringungen von Waren im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr unter Verwendung eines "vereinfachten Begleitdokuments" (VBD - VSt 2) sind von EMCS…

2025-0.684.779Information zur Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.684.77908.01.2026

In der Ein- und Ausfuhr ist nunmehr ACCS (Austrian Customs Clearance System), das neue zentrale Zollabwicklungssystem in Österreich, das das alte e-Zoll ablöst und den Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) anzuwenden. In der Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS…

2025-0.740.435Information zur Arbeitsrichtlinie Guinea-Embargo (AH-2260)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.740.43518.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.743.958Information zur Arbeitsrichtlinie Kongo, Demokratische Republik-Embargo (AH-2322)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.743.95812.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.744.129Information zur Arbeitsrichtlinie Somalia-Embargo (AH-2342)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.744.12906.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.740.179Information zur Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.740.17913.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.744.048Information zur Arbeitsrichtlinie Burundi-Embargo (AH-2328)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.744.04806.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.720.569Information zur Arbeitsrichtlinie Guinea-Bissau Embargo (AH-2257)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.720.56918.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.720.003Information zur Arbeitsrichtlinie Mali - Embargo (AH-2232)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.720.00318.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.683.099Information zur Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.683.09927.08.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkratreten des Automaschen Export Systems (AES) werden…

2025-0.719.613Information zur Arbeitsrichtlinie Südsudan Embargo (AH-2225)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.719.61318.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.720.135Information zur Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.720.13518.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010219/0470-VI/4/2006Übergangsregelung zur Ausfuhrlieferung anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0470-VI/4/200622.12.2006

  Erfolgt vor dem 1. Jänner 2007 die Lieferung eines Gegenstandes in das Gebiet eines der neuen Mitgliedstaaten Bulgarien oder Rumänien, die Verbringung in einen dieser Staaten jedoch erst nach dem 31. Dezember 2006, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt. In diesen Fällen gilt…