… 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich, ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur…
…1 Z 1 lit. b ALSAG normiert eine Altlastenbeitragspflicht für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung. Gegenstand des dem Erkenntnis zugrundeliegenden Verfahrens war die Frage, ob das nicht mehr als dreijährige Lagern…
… 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich, ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur…
… 3 Abs. 1 Z 2 ALSAG. Erfolgt in diesem Fall zusätzlich ein kürzer als einjähriges Lagern vor Aufbereitung der gemischten Siedlungsabfälle oder von Fraktionen nach der Aufbereitung, ändert dieses Lagern nichts an der Beurteilung der Beitragspflicht. Denn entsprechend der allgemeinen Lebenserfahrung ermöglicht auch dieses Lagern…
…Bundesgebietes, wenn die Ablagerung derartigen Materials ausdrücklich genehmigt ist. Als Ablagerungsmaßnahme gilt auch A) Mehr als einjähriges Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder mehr als dreijähriges Lagern von Abfällen zur Verwertung Das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung war schon bisher beitragspflichtig. Neu…
…Rückerstattung kann bereits vor Ablauf der in § 94a Abs. 1 Z 4 EStG 1988 festgesetzten einjährigen Behaltefrist gestellt und genehmigt werden, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet ist und beim zuständigen Finanzamt keine Zweifel bestehen, dass die Mindestbehaltedauer eingehalten werden wird und allenfalls…
…keine Bedenken, wenn nicht pauschalierte Land- und Forstwirte im Falle der Veräußerung des Grund und Bodens bei einjährigen Feldfrüchten für Feldinventar und stehende Ernte ab der Veranlagung 2002 730 € pro Hektar (bis einschließlich der Veranlagung 2001: 10.000 S pro Hektar) angesetzt werden; im…