…zu einer Verrechnung mit doppelt berücksichtigten Einnahmen kommt. Unschädlich ist auch die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten gemäß § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 und ausländischer Gruppenmitglieder gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988, weil hier die doppelte Verlustverwertung durch die Nachversteuerung ausgeschlossen…
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in mehreren EAS-Auskünften (siehe insbesondere EAS 1992, EAS 2110, EAS 2339 und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr aufrechterhalten…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
…1988 näher zu untersuchen. Hat auf dieser abkommensrechtlichen Grundlage eine Besteuerung der Ausschüttungen in Luxemburg zu unterbleiben, sind weiters die Besteuerungsfolgen nach österreichischem Steuerrecht zu untersuchen. Wenngleich die Ausschüttung der doppelt-ansässigen Gesellschaft an die Privatstiftung wegen § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm …
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Verluste sind nicht ausgleichs- oder vortragsfähig (Anmerkung: diese Verluste sollten laut KöSt-Erklärung in Österreich angerechnet werden). Da eine Verlustverwertung in Polen aus dieser Tätigkeit nicht möglich ist, wäre eine Nachversteuerung in Österreich ausgeschlossen. Variante 2: Neben dieser begünstigten Tätigkeit können von der Gesellschaft weitere…
1. Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer 1.1 Besserungskapital an mittelbar beteiligte Körperschaft (§ 8 Abs. 1 KStG, EStR 2000 Rz 2452 , KStR 2001 Rz 886 und Rz 928) 1.1.1 Sachverhalt An der X-AG sind mit 999.999 Aktien die X-Privatstiftung und mit 1…
Salzburger Steuerdialog 2008 Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Ergebnisse 1. Einkommensteuer 1.1. Verlustvortrag - Liebhaberei - Art. II UmgrStG Bezughabende Normen: § 18 EStG 1988, § 10 UmgrStG, § 92 BAO, § 1 Abs. 1 LVO, KStR 2001 Rz 333 Sachverhalt: Bei einer GmbH haben sich hohe Verlustvorträge angesammelt. Die GmbH wird…
…wenn er dokumentieren kann, dass der in das Ausland entsandte und simultan doppelt besteuerte Arbeitnehmer in Österreich veranlagt wird und die Differenzbeträge laufend im Vorauszahlungsweg nachweislich an das österreichische Finanzamt entrichtet werden. c) Rückerstattungsanträge unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen Nach § 13a AVOG obliegt dem…
…zwar sobald nach österreichischem Recht wieder Auslandsbetriebstättengewinne erzielt werden. Die Nachversteuerung hat nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ungeachtet dessen zu erfolgen, dass sich die ausländische Verlustverwertung nicht in einer effektiven Verminderung der ausländischen Besteuerungsgrundlage niederschlägt. Dies deshalb, weil mit der Pauschalierung das (positive und…
…die bereits den Gegenstand einer in Rechtskraft erwachsenen § 9 BAO-Haftung gegen denselben Haftungspflichtigen bilden, erscheint seine doppelte Haftungsheranziehung unnötig. Solange die Rechtskraft des ersten Haftungsbescheides nicht eingetreten ist, kann jedoch die grundsätzlich leicht(er) zu begründende § 11 BAO-Haftung ihren Zweck (zusätzlichen Besicherungseffekt) im…
1. Mantelkauf 1.1. Bezughabende Norm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988, KStR 2001 Rz 1178 ff, § 21 Z 2 und Z 3 iVm § 4 Z 2 UmgrStG, UmgrStR 2002 Rz 1211, 1212, § 8 Abs. 1 KStG 1988, KStR 2001 Rz 708, 709, § 19…
1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…
Ab 1. Jänner 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). In der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 stellen der österreichische Schilling - ebenso wie die anderen zehn nationalen Währungen - nur mehr unrunde Untereinheiten (Denominationen) dieser gemeinsamen Währung dar…
…ausgeglichen worden sind, so sind diese zwar nicht nachzuversteuern, dürfen aber für die Frage, ob eine (Doppel)Verwertung des inländischen Verlustes erfolgt ist (und damit eine Nachversteuerung zu erfolgen hat), nicht ausgeblendet werden. Die Nachversteuerung hat vielmehr in jenem Jahr zu erfolgen, in dem der…
…des (noch) vortragsfähigen Verlustvortrages ergibt sich aus Abgabenbescheiden, die nach dem Verlustjahr, aber vor dem Jahr der Verlustverwertung ergangen sind. Dementsprechend ist das Finanzamt hinsichtlich der Höhe des weiterhin vortragsfähigen Verlustes an die Höhe der festgestellten Einkünfte, die sich aus dem im Rechtsbestand befindlichen Einkommensteuerbescheid…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
Das Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG 1988 ermöglicht die Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen in- und ausländischen Körperschaften. Ausländische Körperschaften können nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Teilstrich 2 KStG 1988 als Gruppenmitglieder in die Unternehmensgruppe einbezogen werden. Die Verluste ausländischer Gruppenmitglieder können im Ausmaß der Beteiligung…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…