…rumänischen Kapitalgesellschaft. In diesem Zusammenhang wäre allerdings zu prüfen, ob die tatsächliche Geschäftsleitung der GmbH von der Alleingesellschafterin von Österreich oder von Rumänien aus erfolgt. Erfolgt die tatsächliche Geschäftsleitung der rumänischen GmbH von Österreich aus, handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine doppelansässige Kapitalgesellschaft…
…von der Befreiung zur Rückerstattung soll iS einer "Vorbeugemaßnahme" gewährleistet werden, dass die Finanzbehörde verlässlich ausschließen kann, dass Ausschüttungen nur durch Kapitalgesellschaften durchgeleitet werden sollen (UFS 11.04.2007, RV/0323-S/06). Denn Sinn und Zweck der Einschränkung der KESt-Freistellung ist es zu…
…erteilt werden. Hat eine im österreichischen Firmenbuch eingetragene GmbH den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im DBA-Ausland, ist sie als doppelansässige Gesellschaft aufgrund Art. 4 Abs. 3 OECD-MA nur im ausländischen Staat ansässig. Kapitalgesellschaften, die zwar nach nationalem Recht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind…
…wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Personengesellschaft ist, die im Ausland wie eine Körperschaft besteuert wird. Umgekehrt ist ZS-QU2 nicht für ausländische Kapitalgesellschaften geeignet, die für eine Besteuerung als (transparente) Personengesellschaft optiert haben (z.B. in den USA möglich). (4) Bei juristischen Personen muss dem…
…in Großbritannien verstößt daher im vorliegenden Fall gegen das DBA-Großbritannien, BGBl. 390/1970 idF BGBl. 585/1978 und BGBl. 835/1994, und löst keine Anrechnung in Österreich aus. Bundesministerium für Finanzen, 1 NIESS in Schaumburg (Hrsg.) Internationale Verrechnungspreise zwischen Kapitalgesellschaften, S. 61.
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
…15/0149) vorzunehmen. Für Sachverhalte, die diesem Judikat entsprechen, kommt eine von der Kapitalgesellschaft abweichende Zurechnung nicht in Betracht, es sei denn dies wäre infolge Missbrauchs oder Vorliegen eines Scheingeschäfts geboten. Liegt kein sich abhebender Betriebe mit einer gewissen Substanz vor, ist dies ein Indiz…
Auf Grund eines mit der niederländischen Finanzverwaltung hergestellten Einvernehmens sind zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung im Verhältnis zu den Niederlanden gemäß § 48 der Bundesabgabenordnung ab 1. Jänner 2003 Dividendenzahlungen niederländischer Gesellschaften an österreichische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des…