…steuerliche Erfassung in Österreich - und damit eine Steuerfreistellung auf deutscher Seite - käme nur dann in Betracht, wenn der deutsche Anwalt seine Leistungen in einer inländischen "ständigen Einrichtung" oder das deutsche Bauunternehmen seine Leistungen im Rahmen einer inländischen Betriebstätte erbracht hätte (EAS 1577). (Abschnitt A Pkt…
…wären indessen, selbst wenn sie ausschließlich und dauerhaft von den aus Deutschland entsandten Mitarbeitern genutzt werden, nicht betriebstättenbegründend. Falls die Verfügungsmacht über eine feste örtliche Einrichtung verneint werden müsste, könnte der in Österreich eingesetzte Arbeitnehmer als "ständiger Vertreter" des ausländischen Unternehmens angesehen werden, unter der…
…werden. Im Fall einer wiederkehrenden Benutzung können auch kürzere Nutzungszeiträume betriebsstättenbegründend wirken, sofern sich die durch die örtliche Einrichtung ausgeübten Tätigkeiten voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken (in diesem Sinn OECD-MK Artikel 5 Z 22). Dient das Homeoffice lediglich vorbereitenden Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, gilt…
…von der aus er arbeitet, sollte als feste Einrichtung angesehen werden, da der Ort während des gesamten Zwölfmonatszeitraums für Geschäftstätigkeiten von RCo genutzt wird und daher einen ausreichenden Grad an Dauerhaftigkeit aufweist. Der Arbeitnehmer verbringt mindestens 50% seiner Arbeitszeit mit der Arbeit von seiner Wohnung…
…Besonderheit lag darin, dass es drei Ebenen von Personengesellschaften gab, bei denen nur die Personengesellschaft der untersten Ebene gewerblich und damit betriebstättenbegründend in Deutschland tätig war. Deren Mutter- und Großmutterpersonengesellschaft waren hingegen nach dem in der EAS beschriebenen Sachverhaltsbild [1] ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Jene Räumlichkeiten…