1. Mitwirkende bei inländischen Veranstaltungen 1.1 Wirken im Ausland ansässige und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Personen auf selbständiger Basis an inländischen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen mit, dann unterliegen die diesen Personen zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der inländischen Besteuerung. Die Steuer…
…zu bestätigen, weil dies offen lässt, ob das Vergleichsobjekt nur durch Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch…
…In diesem Fall bestehen keine Bedenken, analog zu dieser Vereinfachungsregelung - in Bezug auf die Anmeldung durch die Prokuristin/den Prokuristen mit folgender Besonderheit - vorzugehen: Die "ausländische" organschaftliche Vertretung gibt am Anmeldeformular die eigene ausländische Adresse an. Das Finanzamt kann die Angaben zB durch Einsichtnahme in…
…BGBl. Nr. 279/1995 idgF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, das Vorsteuererstattungsverfahren nicht zur Anwendung. Die Umsätze des bayrischen Unternehmers sind im Veranlagungsverfahren zu erfassen, in dem auch allfällige Vorsteuern geltend zu machen sind…
Die UStR 2000 Rz 3951 bis Rz 3959 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung…
…keine Konsequenzen. In den genannten Fällen genügt der Hinweis "Keine UID angegeben". Verfügt der Leistungsempfänger nur über eine ausländische UID, so ist diese anzugeben. Die Richtigkeit der UID muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden. Der Leistungsempfänger seinerseits ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…