…anderen ausländischen Kapitalgesellschaften. An der PE KapGes sind österreichische natürliche und juristische Personen beteiligt. Frage 13: Welche ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich für österreichische Investoren ab 1.1.2014? Antwort BMF zur Frage 13: Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass ein deutscher AIF in ordnungsgemäßer…
…0284). Zusätzlich sind sämtliche Aspekte der Vertragsbeziehung in diese Prüfung miteinzubeziehen (zB Kündigungsmodalitäten, Vorhandensein bzw. Nichtanwendung von Indexklauseln, fremdunübliche Ausgestaltung des Mietvertrages, usw.). Eine nichtunternehmerische Vermietung liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Immobilie an den Anteilsinhaber nicht zum Erzielen von Einnahmen überlassen wird, sondern um…
…Teilstriches vor, dass Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend im Ausland eingesetzt werden, nicht als in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden. Ob der Auslandseinsatz überwiegt, richtet sich nach dem Verhältnis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes zum zeitlichen Ausmaß des Auslandseinsatzes (vgl. EStR 2000…
…ausländische Jahresabschlüsse in Kombination mit gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen) der ausländischen Körperschaft nachgewiesen werden kann. Führen ausländische Körperschaften zu Beweis- bzw. Dokumentationszwecken freiwillig auch formal Evidenzkonten gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, sind für Zwecke der Ermittlung der Einlagen und der Innenfinanzierung die ausländischen Rechnungslegungsvorschriften - allenfalls in…
…bis zu dem eine Anrechnung der ausländischen Steuer zulässig ist (Rz. 83 Phillip-Loukota-Jirousek). Lösung Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im…
…liegen. Produkte, bei denen ein Einmalerlag in Form einer Depotübertragung möglich ist (im Sinne von "private insuring"). Produkte, bei denen für jeden Versicherungsvertrag eine völlig individuelle Veranlagungsstrategie besteht ("private insuring"). 2. Wirtschaftliches Eigentum bei nicht vergleichbaren ausländischen Versicherungsprodukten Bei ausländischen Versicherungsprodukten, die jenen Produkten nicht…