RIS AI
4 Treffer338 msnur geltende Fassungen
BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…oder sind die historischen Anschaffungskosten nicht bekannt, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass der Buchwert (historische Anschaffungskosten) dem Teilwert des Grund und Bodens entspricht und dieser sich mit dem gemeinen Wert deckt (Teilwertfiktion bei nicht abnutzbaren Anlagegütern; vgl. EStR 2000 Rz 2232 und Rz 436…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Ersatzbeschaffungen von Anlagegütern im Betriebsvermögen vorgenommen, stehen für diese Ersatzbeschaffungen die allgemeinen ertragsteuerlichen Investitionsbegünstigungen zu. In Frage kommen dabei neben der linearen Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens auch die degressive Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 1a EStG 1988 für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Nachkommastellen auf- oder abrunden. Es ist jedoch zulässig, die Umrechnung auch mit mehr als drei Nachkommastellen vorzunehmen! Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erwirbt in Deutschland ein Anlagegut um 23.000 DM netto. Die angenommene Parität zwischen € und DM beträgt 1 : 1,96945. Für die Erfassung in…