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05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…durch die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom Gesetzgeber festgesetzte Rechtsmittelfristen sollen der Partei grundsätzlich ungekürzt zustehen. Somit hat im Fall der Hinterlegung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Nach § 26 Abs. 1 BAO ist unter einem Wohnsitz auch ein Ferienwohnsitz zu verstehen. Demzufolge unterliegt die Schenkung des A an B auf Grund des Inlandsbezuges durch den Ferienwohnsitz der B in Österreich der Anzeigepflicht des § 121a BAO. 9. Anzeigepflicht bei Schenkungen 9.1. Sachverhalt…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

… 160 Abs. 4 BAO) durch Erlag von inländischen Wertpapieren gemäß § 222 Abs. 1 BAO, da die Hinterlegung einer Global- oder Sammelurkunde wegen des darin verbrieften Wertpapiervolumens (zB einer ganzen Anleihe) und des Umstandes, dass der Besteller der Sicherheit in der Regel nur über einen mehr…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält. Die Anzeige…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…vom Abgabepflichtigen zu Lebzeiten erteilte Vollmacht endet nach § 1022 ABGB grundsätzlich sowohl mit seinem Tod als auch mit dem Tod des Bevollmächtigten. Das Erlöschen der Bevollmächtigung durch Tod wirkt der Abgabenbehörde gegenüber, auch wenn sie davon nichts erfährt (vgl. Ritz, BAO7, ZustellG, § 9 Rz 22)…