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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…zu überprüfen? Wenn ja, in welcher Form hat diese Überprüfung zu erfolgen? Lösung: Die Pflichten des Parteienvertreters haben sich durch die Novellierung des GrEStG 1987 nicht geändert. Der Parteienvertreter haftet gemäß § 13 Abs. 4 GrEStG 1987 nur für die Entrichtung der selbstberechneten Grunderwerbsteuer. Dabei handelt…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Bauern) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wird eine elektronische Abgabenerklärung an das FA GVG übermittelt, ist im Rahmen der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auf diese geänderten Umstände hinzuweisen, damit das FA GVG gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG 1987 einen besonderen Einheitswert zum grunderwerbsteuerlich maßgeblichen Stichtag ermitteln kann…

BMF-010216/0038-VI/6/2014Information zur Einkünftezurechnung bei atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0038-VI/6/201420.10.2014

…als Organ der substanzberechtigten Gemeinde in der Gemeindegutsagrargemeinschaft angesehen werden, womit auch dessen Handlungen direkt der Gemeinde zugerechnet werden können. Da der Substanzverwalter grundsätzlich sowohl in ausschließlichen Substanzangelegenheiten (Angelegenheiten, die ausschließlich den Substanzwert gemäß § 33 Abs. 5 TFLG 1996 betreffen) als auch in gemischten Angelegenheiten…