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BMF-010310/0119-IV/7/2014Neuaufbau der Systematik der Arbeitsrichtlinien im Bereich "URSPRUNG UND PRÄFERENZEN" (UP) mit Wirkung ab 1. Juli 2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0119-IV/7/201411.06.2014

Auf Grund verschiedener Änderungen (zB e-Zoll) und der zahlreichen neuen Abkommen der EU - die immer mehr vom "EU-Standardprotokoll" abweichen - wurde das System der UP-Arbeitsrichtlinien überarbeitet, völlig neu gestaltet und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig wurde auch das Nummerierungssystem an die globalen…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

… 2106 90 59; 2106 90 98; 3302 10 29 bestehen, die in den zollrechtlich freien Verkehr in die Gemeinschaft überführt werden, um in den Genuss der Zollpräferenzmaßnahmen aufgrund von Abkommen, die die Gemeinschaft abgeschlossen hat, bzw. von Regelungen zu gelangen, die die Gemeinschaft einseitig für…

2026-0.210.607Information zu der am 9. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der ARL UP-8101 (Allgemeines Präferenzsystem)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.210.60726.03.2026

Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/507 vom 9. März 2026 werden befristete Abweichungen von den Präferenzursprungsregeln gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung Cabo Verde wie folgt gewährt: Die Abweichung betrifft folgende Erzeugnisse und ist auf die genannten…

BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABL. L 345 vom 28.12.2007, S. 2) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_345/l_34520071228de00020326.pdf Am 15.10.2007 haben die…

BMF-010310/0133-IV/7/2008Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0133-IV/7/200801.07.2008

Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina (ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2008) tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft. Am 16. Juni 2008 haben die EU und Bosnien und Herzegowina in Luxemburg ein Stabilisierungs- und…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2026-0.751.393Information zu der seit 24. Juli 2026 zulässigen Kumulierung in Mosambik im Rahmen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und zur Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5500
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.751.39308.09.2026

Mit der Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 14 des Protokolls Nr. 1 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik…

BMF-010301/0118-III/11/2019Information betreffend die Bekanntmachung der Kommission zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1191 zur Einführung eines Zollinstruments ab dem 4. November 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010301/0118-III/11/201931.10.2019

Die Kommission veröffentlichte am 30. Oktober 2019 die Bekanntmachung zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1131 der Kommission zur Einführung eines Zollinstruments für die Durchführung von Artikel 14a der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 24a der Verordnung (EU…

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

Diese Information tritt an die Stelle der Information vom 2. Juli 2020, GZ 2020-0.412.480, und ergänzte die Aussagen zur Abgabenbefreiung bei der Einfuhr zugunsten von Katastrophenopfern (Punkt 8) und erweiterte sie um Aussagen zu elektronischen V I 1 Dokumenten aus Südafrika für…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

  Im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 169 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

2025-0.740.179Information zur Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.740.17913.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.684.779Information zur Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.684.77908.01.2026

In der Ein- und Ausfuhr ist nunmehr ACCS (Austrian Customs Clearance System), das neue zentrale Zollabwicklungssystem in Österreich, das das alte e-Zoll ablöst und den Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) anzuwenden. In der Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS…

2026-0.817.113Information zu der am 01. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.817.11301.10.2026

Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…

2025-0.743.958Information zur Arbeitsrichtlinie Kongo, Demokratische Republik-Embargo (AH-2322)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.743.95812.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

2025-0.720.569Information zur Arbeitsrichtlinie Guinea-Bissau Embargo (AH-2257)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.720.56918.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

2025-0.744.048Information zur Arbeitsrichtlinie Burundi-Embargo (AH-2328)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.744.04806.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…