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2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…Juni 2021 sowie ab 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben. Gemäß § 323e Abs. 1 BAO ist für die Berechnung der Zinsen für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell § 323c Abs. 13 BAO anzuwenden. Gemäß § 323e Abs. 2 Z 3 BAO endet die…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, dass ein Gesellschafterdarlehen…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…6 Z 1 EU-MPfG. Klauseln in Auftragsverträgen, wonach die Arbeitsergebnisse zur Vermeidung einer Dritthaftung ohne Zustimmung des Intermediärs weitergegeben werden dürfen, sind ebenso wie Hold-Harmless-Letter nicht als Vertraulichkeitsklauseln iSv § 6 Z 1 EU-MPfG anzusehen. c) § 6 Z 2 EU-MPfG - Erfolgsabhängige…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen; sie gelten weiter, wenn Einkünfte aus mehreren Quellen bezogen werden (zB schachtelbefreite US-Dividenden und US-Zinsen; hier kann die 5%ige US-Quellensteuer auf Dividenden, nicht auf die von den Zinsen erhobene österr. KöSt angerechnet werden; vgl…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009