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3 Treffer584 msnur geltende Fassungen
2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Antragsteller durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (vgl. § 146 ZPO). Dies kann zB höhere Gewalt oder plötzliche schwere Erkrankung sein. Den Antragsteller trifft gemäß § 9 Abs. 3 COFAG-NoAG eine Mitwirkungspflicht…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…von § 1022 ABGB getroffenen Vereinbarung über eine Bevollmächtigung über den Tod hinaus oder auf den Todesfall sehen weitere Normen Durchbrechungen des Grundsatzes der Beendigung einer Vollmacht durch den Tod vor: Prozessvollmachten iSd § 35 ZPO werden durch den Tod der Partei nicht aufgehoben Prokura (§ 52 Abs…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…ein Vorsteuerabzugsrecht der Bank und kann die Versicherungsgesellschaft somit die im Prozesskostenersatz enthaltene Umsatzsteuer wieder zurückverlangen? Der Prozesskostenersatz, den die unterliegende Partei der obsiegenden Partei gemäß § 41 ZPO zu leisten hat, ist kein Entgelt für eine Leistung, sondern echter Schadenersatz (vgl. UStR 2000 Rz 19)…