…VwGH hat die Einkünfte aus einer vermieteten Eigentumswohnung nicht den fruchtgenussberechtigten minderjährigen Kindern zugerechnet, sondern dem Fruchtgenussbesteller, weil aufgrund des Sachverhaltes die Aufwandstragung durch die Fruchtgenussberechtigten nicht erkennbar war. Die Betriebskosten wurden vom Konto der Mutter der Fruchtgenussberechtigten abgebucht. Die behauptete Ausgestaltung der Aufwandstragung derart…
…VO stellt lediglich eine Betriebsausgabenbeschränkung gemäß § 20 EStG 1988 dar und hat auf die Betriebseinnahmen keinen Einfluss. Eine steuerliche Kürzung in der Mehr-Weniger Rechnung der GmbH hat somit keinen Einfluss auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers. Ganz im Gegenteil, die auf den über das angemessene…
…dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um 2 Jahre verschoben. Die Einschränkung tritt somit erst…
…EStG 1988 idgF kürzen die AfA-Bemessungsgrundlage nicht. Sind historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt, so ist der Wert des Grundstückes im Schätzungswege zu ermitteln, wobei als AfA-Bemessungsgrundlage der gemeine Wert iSd § 10 BewG 1955 idgF herangezogen werden kann…
Die jüngere Rechtsprechung des VwGH iZm Gebäuden, die von Kapitalgesellschaften errichtet und an Gesellschafter vermietet werden, macht eine Überarbeitung der KStR 2013 Rz 637 und 638 (Prüfungsschema Wurzelausschüttung, Renditemiete) notwendig. Insbesondere kann nach dem VwGH aus der Errichtung und fremdüblichen Überlassung einer Immobilie an den…
… 2 KStG 1988) des Ordens schlägt sich daher nicht wie bei anderen Betrieben in einem direkten Lohnaufwand nieder. Aufgrund der Verpflichtung der Ordensmitglieder, ihre Arbeitskraft in vom Orden unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einzusetzen, und der Verpflichtung des Ordens im Gegenzug hierfür den Ordensmitgliedern einen (schlichten) Lebensunterhalt…
…richtiger AfA-Bemessung in Höhe von 1.000 € wären 200 € zu berücksichtigen gewesen. Das Nutzungsausmaß selbst ist nicht fehlerhaft; die Änderung in der Höhe der Nutzungsentnahme ist vielmehr mittelbare Folge des periodenübergreifenden Fehlers hinsichtlich der AfA. Dementsprechend ist sie von der Fehlerberichtigung gemäß …