…von Körperschaften öffentlichen Rechts vorliegt. Sollten im Einzelfall Probleme bei der Zuordnung von Tätigkeiten bestehen, wird eine Lösung auf dem Konsultations- bzw. Verständigungswege erfolgen. 5. Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot (Pkt. 2.5. des Protokolls) Ein leitender Angestellter (Nationalität: Österreich), Ansässigkeit in Österreich, soll nach Entlassung durch…
…aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung, der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Werden jedoch Gehaltsfortzahlungen, Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot, Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses…
…aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung, der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Werden jedoch Gehaltsfortzahlungen, Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot, Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses…