…idR über die RND verteilt in die Gewinnrücklage übertragen (Achtung: Es erfolgt eine Neuberechnung der planmäßigen Abschreibung für Folgeperioden). Abwertungen aufgrund von Wertminderungen sind zunächst mit der Neubewertungsrücklage aufzurechnen. Bei Aufwertungen in den Folgeperioden werden zunächst aufwandswirksame Abwertungen ergebniswirksam aufgeholt. Bei Abgang der Sachanlage wird…
…jedoch zinstragend veranlagt, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen daher dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988. Gegenständlich kommen die am Grundgeschäft Beteiligten überein, eine Maschine gegen eine bestimmte Anzahl an Bitcoins zu tauschen. Es handelt sich…
…EStG 1988 dar: Die Verbindlichkeit wurde (zu Unrecht) bilanziert, sie gehört daher von Anfang an nicht zum Betriebsvermögen. Gewinnwirksame Wertänderungen betrieblicher Wirtschaftsgüter (Abschreibungen/Zuschreibungen, Abwertungen/Aufwertungen) entfalten grundsätzlich periodenübergreifende Wirkung durch die Zweischneidigkeit der Bilanz. Bei einem privaten Wirtschaftsgut ist aber eine (automatische) Fehlerkorrektur über…
…Die Bestimmung dient dazu, Einkünfte mit einem engen Zusammenhang zum Betrieb noch der betrieblichen Sphäre zuzuweisen. Einen engen Zusammenhang weisen Wertänderungen an all jenen Wirtschaftsgütern auf, die außerhalb des beendeten Betriebes praktisch nicht mehr eigenständig privat nutzbar sind, sondern nur abgewickelt werden können (zB Forderungen…
In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
…Soweit die Bewertung nicht nur vom endgültig fixierten Euro-Umrechnungskurs abhängt, sondern auch noch andere wertbestimmende Faktoren zu beachten sind (zB Schuldnerbonität bei Forderungen), sind diesbezügliche Wertminderungen (Teilwertabschreibungen, Einzelwertberichtigungen) erst vom umgerechneten Wert vorzunehmen. Hinsichtlich der Gewinnwirksamkeit positiver Kursdifferenzen besteht nach Art. 3 § 1 Abs…