…einer verfassungskonformen Interpretation dadurch entsprochen werden, dass als Erwerbe im Sinne des § 2 ErbStG nicht nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen…
…melden sind daher die die angeführte Bagatellgrenze von 250,- Euro übersteigenden Geldzuwendungen und die in individualisierter Form erbrachten Sach- oder Dienstleistungen, wie etwa die Zuwendung bestimmter Hilfsmitteln oder auf die Bedürfnisse des Begünstigten zugeschnittene Dienstleistungen (etwa regelmäßige psychologische Betreuung einzelner Personen über einen längeren Zeitraum…
…übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des …
…Verzinsung des investierten Kapitals zuzüglich Afa (im Sinne einer vereinfachten Renditeberechnung) die Basis für die Ermittlung der Höhe der Zuwendung bilden. Das investierte Kapital umfasst auch den Grund und Boden. Diese Überlegungen gelten gleichermaßen für andere Luxuswirtschaftsgüter (zB Yachten). Eine entsprechende Überarbeitung der StiftR 2009…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Handlungsfähigkeit setzt Entscheidungsfähigkeit iSd § 24 ABGB voraus, im jeweiligen Zusammenhang können noch weitere Erfordernisse vorgesehen sein. Entscheidungsfähig ist nach § 24 Abs. 2 ABGB, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich…
…Eine Meldung des Stifters, des Stiftungsvorstandes und der Begünstigten entfällt diesfalls (da deren Meldedaten automationsunterstützt aus der Meldung der inländischen Privatstiftung aus dem Register übernommen werden). [Grafik] 2.6 Weitere Aspekte der Ermittlung des Wirtschaftlichen Eigentums 2.6.1 Berechnung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften…