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SZK-010313/0054-ZV/2009NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/200921.01.2009

Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2022-0.126.125Information zu der am 17. Februar 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.126.12517.02.2022

Im Hinblick auf Anhang 15 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. EG Nr. L 149 vom 30.4.2021 S. 10, kann für Weine der Position 2204…

SZK-010313/1203-ZV/2008Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko (gemäß Art. 340a Zollkodex-DVO)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/1203-ZV/200830.12.2008

Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…

BMF-010311/0032-IV/8/2015Information zur Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0032-IV/8/201513.05.2015

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

I. Innergemeinschaftliche Beförderungen 1. Beförderungen im Verfahren der Steueraussetzung Das Excise Movement and Control System (EMCS) ist ein IT-gestütztes Verfahren betreffend die Dokumentation und die Kontrolle der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Das EMCS bzw. das elektronische…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…