…314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über ein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe wie folgt geändert: Die wesentlichsten Änderungen betreffen aufgrund des nunmehr verhängten Waffenembargos gegenüber Simbabwe folgende Ausfuhrverbote: 1.Güter und Technologien, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt…
…2.4a. der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) darauf hingewiesen, dass die Einfuhr von Verteidigungsgütern aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, aus dem Iran, aus Libyen und aus Russland (Waffenembargoländer gemäß Anlage 2 der 2. AußWV 2019) gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 der 2. AußWV 2019…
Mit Verordnung (EU) 2026/1848 des Rates vom 23. Juli 2026 wurde das nunmehr 21. Sanktionenpaket gegenüber Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die wesentlichsten Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind folgende: Ausfuhr und Durchfuhr: •Listung von weiteren Gütern und Technologien des Anhangs VII…
Mit Verordnung (EU) 2026/1846 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden neue restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus…
Die Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) wurde im Hinblick auf jene Länder, in die die Ausfuhr bzw. aus denen die Ein- und Durchfuhr von Chemikalien verboten ist, aktualisiert. Demzufolge ist nur noch die Ausfuhr nach bzw. Ein- und Durchfuhr von Chemikalien aus Israel, Nordkorea, Ägypten und…
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland zu minimieren, wurden am 23. Juni 2023 mit Verordnung (EU) 2023/1214 verschärfte Maßnahmen betreffend die Umgehung der Bestimmungen (Durchfuhrverbote) erlassen. Da es seit Inkrafttreten dieser verschärften Maßnahmen (Durchfuhrverbote) immer wieder zu Problemen beim Austritt…
Mit Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Jänner 2024 wurden restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala erlassen. Diese restriktiven Maßnahmen sehen Beschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die für Handlungen, die die Demokratie…
Mit Verordnung (EU) 2026/1724 des Rates vom 13. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, geändert. Folgende zusätzliche Beschränkungen wurden mit Änderung dieser Verordnung aufgenommen: Die mittelbare oder…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
Mit Verordnung (EU) 2026/1891 des Rates vom 30. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…