Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…
Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…
…Kulturgüterrückgabegesetzes wird aufgehoben. 1. Verordnung (EU) 2019/880 Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/880 ist das Verbringen von in Teil A des Anhangs zu dieser Verordnung genannten Kulturgütern verboten, wenn sie aus dem Hoheitsgebiet eines Landes, in dem sie geschaffen oder…
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…
Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…
Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) wurde hinsichtlich des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 (Kulturguteinfuhrverordnung) aktualisiert. Dadurch ergeben sich folgende Änderungen: Einfuhr von Kulturgütern Zum Schutz vor dem illegalen Handel mit Kulturgütern, ihrem Verlust oder ihrer Zerstörung, zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit…
Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Ferner wurden Litauen als neuer Vertragsstaat zu den Leichenabkommen (VB-0260 Abschnitt 1.2.) ergänzt und Hinweise zur…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…