…Lösung Gemäß § 265 BAO hat die Abgabenbehörde nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub vorzulegen. Ermittlungen werden jedenfalls dann erforderlich sein, wenn im Vorlageantrag neue Sachverhaltselemente und/oder neue Argumente vorgebracht werden. 26. Rechtsmittelverfahren - Kein Ausspruch über Zulässigkeit einer Revision 26.1…
…dessen Zahlung zum Guthaben geführt hat. 14. Vorlagebericht 14.1. Bezughabende Norm § 265 BAO 14.2. Sachverhalt Eine Beschwerde wird (ohne vorherige Wahrung des Parteiengehörs) wegen Verspätung mit Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats wird im Vorlageantrag vorgebracht, dass die Beschwerde unstrittig doch rechtzeitig gewesen wäre…
…In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1…
…insolvenzunterworfenen Vermögens (Insolvenzmasse) (Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht (2014) Rz 128). Das Miteigentum fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Dem Schuldner ist im Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung die Verfügung über sein inländisches Vermögen weitgehend entzogen. Das bedeutet aber nicht, dass der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren des Miteigentümers die Stellung…
…dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben (zB VwGH 15.3.2001, 2001/16…
…wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte Antrag wieder auf? 28.3. Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub…
…sein. Den Antragsteller trifft gemäß § 9 Abs. 3 COFAG-NoAG eine Mitwirkungspflicht; er ist verpflichtet der Förderstelle (Anmerkung: Abwicklungsstelle gemäß COFAG-NoAG) ohne unnötigen Aufschub alle Auskünfte zu erteilen, sowie proaktiv über Änderungen, die zur Beurteilung seines Antrages bedeutend sein können, zu informieren. Erweist sich…