RIS AI
4 Treffer321 msnur geltende Fassungen
02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…Verpflichtung zur Einsichtgewährung erforderlich ist, Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dazu führen die Erläuterungen aus: "Unter dieser Voraussetzung beendet z.B. der Ausdruck von Unterlagen die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Originaldatenbeständen, der Hard- und Software." Danach müssen…

BMF-010102/0002-IV/2/2009Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0002-IV/2/200920.03.2009

…Datenformat die bestehenden Möglichkeiten. Die Daten der Buchführung und Aufzeichnungen bzw. auch der vor- und nachgelagerten Systeme (zB Kassensystem, Lagerbuchführung) können der Finanzverwaltung als Standard Audit File - Tax zur Verfügung gestellt werden. Die Verpflichtung der Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO…

BMF-010102/0034-IV/2/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0034-IV/2/201630.10.2016

…Kreditkartenkonto erfolgt allerdings ohne neuerliche Mitwirkung des Kunden (keine neuerliche Vorlage/Verwendung der Kreditkarte durch den Kunden). Dieser Vorgang kann daher wie ein Einziehungsauftrag gewertet werden, sodass keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach den §§ 131b und 132a BAO besteht.   3. Vorbereitende Erstellung von Belegen Gemäß …

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Weise eingereicht werden, ausgenommen. Bei solchen Anbringen stellt das Fehlen der Unterschrift keinen Mangel dar (§ 86a Abs. 1 dritter Satz BAO). Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Anbringen, die mittels elektronischem Dateitransfer auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 EDTV, BGBl. II Nr. 259/2023…