RIS AI
11 Treffer850 msnur geltende Fassungen
BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…44/2006) den Steuerabzug unterlassen. Zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung des Pensionisten (= Ansässigkeit im Sinn des jeweiligen DBA im anderen Staat) dient in erster Linie eine von der Steuerverwaltung des anderen Staates bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung des Vordrucks ZS-QU1. Wenn die Pension 10.000…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Vordruck ZS-RD1, Beiblatt B zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt C zu Vordruck ZS-RD1, Claim for Repayment of Austrian Withholding Tax, Sheet A with regard to form ZS-RE1, Sheet B with regard to form ZS-RE1, Sheet C with regard to form ZS…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…solche Gegebenheiten vorliegen, oder fehlt diese Erklärung, muss die DBA-Entlastung im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden. Die Erklärung ist in Vordruck ZS-QU2 bereits eingearbeitet. (20) Zusätzliche Dokumentation ist aber erforderlich, wenn sich dies aus der besonderen Rechtslage des Abkommens ergibt, wie z.B. in den…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Muster des Formulars in Englisch ("ZS-AE") und Deutsch ("ZS-AD") sind dieser Konsultationsvereinbarung im Anhang VIII angeschlossen. (4) Ansässigkeitsbestätigungen können vom Steuerpflichtigen bei seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung wird entweder auf dem entsprechenden belgischen Vordruck (276 Div oder 276 Int oder 276…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…auswärtige Angelegenheiten.   (3) Soweit nicht auf besonderen Vordrucken der ausländischen oder der österreichischen Steuerverwaltung um Erteilung einer Ansässigkeitsbestätigung ersucht wird, ist für die Bestätigungserteilung der allgemeine Ansässigkeitsvordruck ZS-A zu verwenden (liegt in einer Downloadversion vor: http://www.bmf.gv.at).   (4) Wird…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…THE DOUBLE TAXATION CONVENTION BETWEEN GREECE AND (1) ...............) ausgestellt, verfügbar unter https://www.aade.gr/sites/default/files/2017-03/CLAIM_OTHERCOUNTRIES.pdf), oder es kann die österreichische Ansässigkeitsbestätigung (derzeit ZS-AD oder ZS-AE) zusammen mit dem griechischen Vordruck, der vom Steuerpflichtigen auszufüllen ist…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss der Beilage C beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart beantragt werden. Siehe auch den Basiserlass über die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…73, unterzeichnet wird. Diesfalls muss auch die Ansässigkeit von der ausländischen Steuerverwaltung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur in Abschnitt IV des ZS-QU-Formulars bestätigt werden. Die elektronische Signatur muss aus einem Staat stammen, der eine in der Europäischen Union anerkannte Vertrauensliste führt (das…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der Übergangsphase, längstens aber bis 31.12.2013 die Datenübertragung mit den bisher erforderlichen Datenfeldern entsprechend den amtlichen Vordrucken NeuFö 1 und NeuFö 3 fortgeführt wird bzw. die amtlichen Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö…

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…