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BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Vordruck ZS-RD1, Beiblatt B zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt C zu Vordruck ZS-RD1, Claim for Repayment of Austrian Withholding Tax, Sheet A with regard to form ZS-RE1, Sheet B with regard to form ZS-RE1, Sheet C with regard to form ZS…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…enthaltenen Arbeitslöhne zu besteuern. Die abkommensgemäße Steuerentlastung kann durch Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss der Beilage C beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart, A 7001…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss der Beilage C beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart beantragt werden. Siehe auch den Basiserlass über die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern…

04 0101/41-IV/4/01Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/41-IV/4/0117.12.2001

…3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Eisenstadt einzureichen ist, erwirkt werden. (7)Der Rückzahlungsantrag ist grundsätzlich unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) zu stellen, wenn die abzugspflichtigen Einkünfte ab 1.1.2002 zugeflossen sind; hierbei sind die entsprechenden Beiblätter…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…73, unterzeichnet wird. Diesfalls muss auch die Ansässigkeit von der ausländischen Steuerverwaltung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur in Abschnitt IV des ZS-QU-Formulars bestätigt werden. Die elektronische Signatur muss aus einem Staat stammen, der eine in der Europäischen Union anerkannte Vertrauensliste führt (das…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…44/2006) den Steuerabzug unterlassen. Zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung des Pensionisten (= Ansässigkeit im Sinn des jeweiligen DBA im anderen Staat) dient in erster Linie eine von der Steuerverwaltung des anderen Staates bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung des Vordrucks ZS-QU1. Wenn die Pension 10.000…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…Person in Österreich gemäß Artikel 4 des Abkommens wird in Form einer Ansässigkeitsbestätigung von der österreichischen Steuerverwaltung bestätigt. Muster des Formulars in Englisch ("ZS-AE") und Deutsch ("ZS-AD") sind dieser Konsultationsvereinbarung im Anhang II angeschlossen. 4. Sollte sich das Formular oder das Verfahren ändern…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…THE DOUBLE TAXATION CONVENTION BETWEEN GREECE AND (1) ...............) ausgestellt, verfügbar unter https://www.aade.gr/sites/default/files/2017-03/CLAIM_OTHERCOUNTRIES.pdf), oder es kann die österreichische Ansässigkeitsbestätigung (derzeit ZS-AD oder ZS-AE) zusammen mit dem griechischen Vordruck, der vom Steuerpflichtigen auszufüllen ist…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der Übergangsphase, längstens aber bis 31.12.2013 die Datenübertragung mit den bisher erforderlichen Datenfeldern entsprechend den amtlichen Vordrucken NeuFö 1 und NeuFö 3 fortgeführt wird bzw. die amtlichen Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…auswärtige Angelegenheiten.   (3) Soweit nicht auf besonderen Vordrucken der ausländischen oder der österreichischen Steuerverwaltung um Erteilung einer Ansässigkeitsbestätigung ersucht wird, ist für die Bestätigungserteilung der allgemeine Ansässigkeitsvordruck ZS-A zu verwenden (liegt in einer Downloadversion vor: http://www.bmf.gv.at).   (4) Wird…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Muster des Formulars in Englisch ("ZS-AE") und Deutsch ("ZS-AD") sind dieser Konsultationsvereinbarung im Anhang VIII angeschlossen. (4) Ansässigkeitsbestätigungen können vom Steuerpflichtigen bei seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung wird entweder auf dem entsprechenden belgischen Vordruck (276 Div oder 276 Int oder 276…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

Sollten im Jahr 2013 die Umsätze weniger als 110.000 Euro betragen, so kommt es ab 2014 abermals zum Wechsel der Besteuerungsart, diesmal von Soll zu Ist. Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze…

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

BMF-010222/0127-VI/7/2013Information zur neuen Lohnzettelart 24
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0127-VI/7/201305.12.2013

Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…

2020-0.588.377Konsultationsvereinbarung über die Quellensteuerentlastung für nach Großbritannien ausgeschüttete Dividenden
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.588.37715.09.2020

…österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck ist das für die Quellensteuerentlastung bei juristischen Personen vorgesehene österreichische Formular zu verwenden (siehe Formular ZS-QU2 in Anhang I). Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über den Einkünfteempfänger und die bezogenen…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

1. § 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…