RIS AI
3 Treffer551 msnur geltende Fassungen
2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…in Österreich zuzulassen, sofern und solange sie mit ukrainischer Zulassung durch Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht aufgrund einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verwendet werden. Die Verwendung dieser ukrainischen Kraftfahrzeuge im Inland beruht auf § 79 KFG 1967 und ist zulässig, wenn die…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

…zu beantragen. Die Frist kann für die Dauer des Mietvertrages (maximal 30 Tage) verlängert werden. Der Inhaber des Mietvertrages muss nicht notwendigerweise der Verwender (Fahrer) des Mietfahrzeuges sein. Die Bediensteten des österreichischen Bundesheeres haben den Zollbehörden im Kontrollfall den Mietvertrag und den Urlaubsschein vorzuweisen. Bundesministerium…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…2022-0.294.164, bestätigt, sind Kraftfahrzeuge, die von Vertriebenen aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung verwendet werden und über eine ukrainische Zulassung verfügen, grundsätzlich nicht als Kraftfahrzeuge mit dauerndem Standort in Österreich zu beurteilen, womit die Standortvermutung gemäß § 82 Abs…