…2002 (04 0101/41-IV/4/01) in der jeweils geltenden Fassung, die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann. Eine Überprüfung der DBA-Entlastungsberechtigung in Bezug auf die jeweils betroffenen Einkünfte kann in…
(1) Bezieht ein(e) in Österreich ansässige(r) Abgabepflichtige(r) im Ausland besteuerte Einkünfte, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland zur Gänze oder teilweise von der Steuer zu entlasten sind, und ist hiefür ein Nachweis über den Bestand der Ansässigkeit im Sinne des…
…auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Der Erlass vom 23. August 2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 angefügt: (6) Wird glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme…
…in Österreich zu besteuern sind, über Verlangen die erbetenen Ansässigkeitsbescheinigungen auf der von der italienischen Finanzverwaltung aufgelegten internationalen Drucksorte (oder ihrer deutschen Übersetzung) zutreffendenfalls zu erteilen. Dies gilt sinngemäß auch für die in Österreich ansässigen Empfänger italienischer Pensionen, die der italienische Staat oder eine seiner…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…
…auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen Abkommensvorteile erforderlichen "Ansässigkeitsbescheinigungen" zu erteilen. (3) Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…von HMRC bestätigt wird. Ein Entwurf für eine solche Bestätigung ist dieser Vereinbarung angeschlossen (Anhang II). Darüber hinaus sind Ansässigkeitsbescheinigungen des Empfängers der Dividenden und seiner Muttergesellschaft erforderlich, wobei das für das Quellensteuerentlastungsverfahren vorgesehene österreichische Formular (ZS-QU2) zu verwenden ist. 5. Diese Vereinbarung gilt…
…Nur dann, wenn für den Vergütungsschuldner aus den Umständen des Einzelfalles heraus erkennbar ist, dass Steuerumgehung angestrebt wird, müsste er die Entlastung an der Quelle verweigern und den Einkünfteempfänger auf das Rückzahlungssystem verweisen (§ 5 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung). (10) Inländische Betriebstätte: Die Erklärung…
Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…
Im Rahmen eines nach Art. 26 Abs. 3 DBA-Spanien, BGBl. III Nr. BGBl 395/1967 idF BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
Fälle einer DBA-Rückzahlungsverpflichtung von Abzugssteuern (1)Beschränkt Steuerpflichtige, die in Österreich einem Steuerabzug unterworfene Einkünfte beziehen, erhalten auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen Fällen ein Anrecht, die vollständige oder teilweise Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuern zu verlangen. Nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensrechtslage kann dies die…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…