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V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

  Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören - als Vorteil aus dem Dienstverhältnis - zur Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer und sind im Kalendermonat der Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Versicherungsträger zu berücksichtigen. Regressiert sich der Arbeitgeber allerdings hinsichtlich bezahlter Arbeitnehmeranteile an den entsprechenden Arbeitnehmern und fordert er diese zurück…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BMF-010203/0260-VI/6/2010Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei ausländischen Versicherungsprodukten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0260-VI/6/201023.04.2010

…der FMA gebunden ist. Innerhalb der Deckungsstockabteilung (§ 20 Abs. 2 Z 1 VAG) erfolgt keine Zuordnung einzelner Vermögenswerte zu bestimmten Versicherungsverträgen. Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen kommt der gemäß Höchstzinssatzverordnung der FMA festgelegte Höchstzinssatz ("Garantiezins") zur Anwendung. Mit BGBl. I Nr. 22/2009 wurde…