…im Falle der pandemiebedingten Fristüberschreitung, eine einfache Erklärung des Frachtführers oder des Verfahrensinhabers der Bestimmungszollstelle (auch nachträglich) vorgelegt werden. Beispiel: Versandverfahren MRN ………………………………… Gestellungs-Fristüberschreitung um …. zB 14 Tage Als Inhaber des…
…2. Für Gegenstände, die vor dem 1. Jänner 2007 unter das gemeinsame Versandverfahren oder ein anderes zollrechtliches Versandverfahren gestellt wurden und dieses Verfahren nicht vor dem 1. Jänner 2007 verlassen haben, finden die Vorschriften, die bei der Unterstellung der Gegenstände unter das Verfahren galten, nach…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…
I. Innergemeinschaftliche Beförderungen 1. Beförderungen im Verfahren der Steueraussetzung Das Excise Movement and Control System (EMCS) ist ein IT-gestütztes Verfahren betreffend die Dokumentation und die Kontrolle der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Das EMCS bzw. das elektronische…
Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…