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BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2022-0.371.989Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 9. Juni 2022)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.371.98902.06.2022

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "AVO Improvisation Limited Edition 2022" mit 17,50 € je Stück mit Wirkung ab 15. Juni 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.1In den §§ 2 und 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre…

04 3202/1-IV/4/99Verwaltungsübereinkommen vom 11./23. Dezember 1998 zwischen Österreich und Liechtenstein über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3202/1-IV/4/9925.01.1999

…sodann gewünschten Überprüfungen in jedem derartigen Fall durchzuführen. Artikel 6 Dieses Übereinkommen kann von jeder Vertragspartei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.   25. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

…BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai 2002, GZ 09 1202/45-IV/9/02, überholt. Anstelle der bisherigen Aussagen in den Punkten 1.2, 1.4 und 4.3 des zitierten Erlasses, gilt Folgendes: 1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1…

2021-0.864.198Information zu der am 1. Jänner 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.864.19817.12.2021

Am 1. Jänner 2022 tritt § 1 Abs. 1 bis 3 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 in Kraft. Das Abfallverzeichnis umfasst nunmehr die Abfallarten gemäß Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung 2020. Ein konsolidiertes Abfallverzeichnis ist im EDM-Portal unter edm.gv.at veröffentlicht. Die Zuordnung eines Abfalls zu einer…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

  Als Folge der Novellierung entfallen daher bisherige Zuschläge gemäß § 40 BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…

2025-0.139.539Information zu der am 25. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.139.53925.02.2025

…Versandort in Österreich und der Bestimmungsort in Österreich oder außerhalb Österreichs liegt. Die Verordnung gilt nicht für die Durchfuhr durch Österreich. Die genauen Bestimmungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200 Abschnitt 3.5.) aufgenommen. 2. Organstrafverfügungen Mittels BGBl. II Nr.69/2024 wurde verlautbart…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

Nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG 1970) wird kundgemacht, dass das Bundesmusterstück Nr. 103 in Greith (1. Teilkundmachung) infolge Verwaldung dieser Fläche und das Bundesmusterstück Nr. 104 in St. Veit am Vogau (1. Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung…

2023-0.339.576Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 20. Juni 2023)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.339.57613.06.2023

  Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "Don Diego 1982 LE 2022" mit 12,00 € je Stück mit Wirkung ab 26. Juni 2023 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2023

04 2542/12-IV/4/99Österreichisch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25; Italienische Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/12-IV/4/9905.11.1999

…Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt.   5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2023-0.418.865Erlass zur Aufhebung des Erlasses des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.418.86514.06.2023

  Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023

BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013

…Wege einer auf § 2 Abs. 9 MinStG 1995 gestützten Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf bestimmte Treibstoffzusätze (Additive) in österreichisches Recht umzusetzen. Die Verordnung wurde am 21.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. II Nr. 487/2012) und…

2022-0.887.058Preiskundmachung für drei Tabakerzeugnisse (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 10. Jänner 2023)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.887.05821.12.2022

  Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 16. Jänner 2023 bestimmt: | Zigarre | Sorte | Preis je Stück € | Plasencia Year of the Rabbit 2023 | 52,00…

BMF-010221/0009-IV/4/2013Verständigungsgespräche mit Liechtenstein betreffend Art. 19 Abs. 1 DBA Österreich-Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0009-IV/4/201318.02.2013

Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…

2025-0.125.283Gebührenrichtlinien 2025 - Entsprechungstabelle der Randzahlen zu GebR 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.125.28318.02.2025

…299 | 222 | 300 | 223 | 301 | 224 | 302 | 225 | 304 | 226 | 305 | 227 | 306 | 228 | 307 | 229 | 308 | 230 | 309 | 231 | 310 | 232 | 311…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…

04 0610/286-IV/4/95Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/286-IV/4/9527.10.1995

Aus Anlass der nunmehr laufend erfolgenden Revisionen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird im Interesse der einheitlichen Anwendung dieses Kommentars auf bestehende, somit vor der jeweiligen Revision abgeschlossene, sowie künftig abzuschließende Doppelbesteuerungsabkommen folgendes eröffnet: Der…