Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
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…wie zum Beispiel Schweinemast, Schweinezucht, Geflügel-vermehrungszucht und Geflügelmästerei unterschieden werden. Bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit von Betrieben mit überdurchschnittlichen Tierbeständen wird daher zu unterscheiden sein, ob für diese Tierhaltung die erforderlichen Futtermittel im eigenen Betrieb produziert werden oder überwiegend zugekauft werden. Im § 30 des…
…| Königinnenproduktion | 1.600 1.200 800 | 116,2765 87,2074 58,1383 | Mindestertragswert bei Zucht- und Vermehrungsbetrieben | 8.000 | 581,3827 3.7 Richtlinien für die Bewertung des der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmetes Vermögens sowie jenes der Fischereirechte…
…Saatgut gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland. VB-0302, Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut Die Einfuhrbeschränkungen für forstliches Vermehrungsgut gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland. VB-0303, Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial Die Einfuhrbeschränkungen für Holzverpackungsmaterial für bestimmte…