…2023/2429 müssen die folgenden Erzeugnisse der Vermarktungsnorm nur in Bezug auf die Angabe des Ursprungslands entsprechen: Nicht gezüchtete Pilze des KN-Codes ex 0709 51 bis ex 0709 56 und 0709 59, Kapern des KN-Codes 0709 99 40, Bittere Mandeln des KN-Codes…
…Synonym für die Art Scomber japonicus) in die Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen einbezogen. Somit unterliegen nunmehr alle Makrelenarten des KN-Codes 0302 44 dieser Kontrolle. Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311 Abschnitt 1) berücksichtigt…
…Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0310 | Vermarktungsnormen | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0311 | Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen…
…wurde allerdings in die Liste der anerkannten Drittstaaten (siehe VB-0310 Abschnitt 2.4.1.2.) aufgenommen. Somit ist im Fall der Einfuhr eine Vermarktungsnormenkontrolle nicht erforderlich, wenn die Sendung von einer durch eine amtliche Behörde und Kontrollstelle des Vereinigten Königreichs ausgestellte Kontrollbescheinigung begleitet ist …