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BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Abspaltung zur Aufnahme) geht die bisherige Kapitalgesellschaft (übertragende Gesellschaft) nicht unter, sondern werden Vermögensteile dieser Gesellschaft unter ihrem Fortbestand im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaften oder auf übernehmende Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Anteilen übertragen. (Bei Spaltungen nach § 1 Abs…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…5.3 § 22 Abs. 4 UmgrStG - unterschiedliche Anknüpfung der Zweijahresfrist bei Teilbetrieb Sachverhalt: Ein Teilbetrieb wird nach Artikel III UmgrStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. 1) Der Teilbetrieb ist aus Vermögensteilen (Wirtschaftsgüter) des Stammbetriebes des Einbringenden vor dem Einbringungsstichtag, aber erst innerhalb der Zweijahresfrist des § 22…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…der Begriff der verdeckten Ausschüttung nur für den steuerwirksamen Bereich denkbar, nicht im Bereich von Liebhaberei bzw. nicht zum Betriebsvermögen zählenden Vermögensteilen (dies gilt allerdings nicht für die steuerliche Behandlung der Anteilsinhaber). Bei den anderen Körperschaften ist eine verdeckte Ausschüttung denkbar, soweit sie Gewinneinkünfte erzielen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

… 71 bis 75 BewG mit Wirkung ab 1. Jänner 1994 aufgehoben (Z 5 und 11), sowie durch Art. XII der zeitliche Anwendungsbereich des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaftssteueräquivalentgesetzes mit 31. Dezember 1993 beendet. 2. Ab 1. Jänner 1994 erfolgt die Bewertung der Wertpapiere und Anteile somit…