…Gebühren oder ein Teil davon iSd § 241 Abs. 2 BAO rückerstattet werden? Lösung: Da der gebührenpflichtige Tatbestand in der "Verleihung" besteht und die Staatsbürgerschaft nicht ein zweites Mal verliehen werden kann, ist die Gebühr gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG zu Unrecht…
…nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG aus. 3.4 § 14 TP 7 GebG - Niederschrift (Gelöbnis) Sachverhalt: Vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft ist das Gelöbnis "Ich gelobe, dass ich der Republik Österreich als getreue Staatsbürgerin angehöre, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und....." abzulegen. Dies wird…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…dass "wenn die Drittanstellung eines Geschäftsführers ernsthaft gewollt ist und dementsprechend durchgeführt wird, [...] dem Geschäftsführer die Bezüge seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen [sind], die ihr für die Gestellung des Geschäftsführers zufließen." Aufgrund dieser Judikatur und der Einführung der…
…die Arbeitnehmer an Beschäftiger in Österreich verleihen und die über keine Betriebsstätte in Österreich verfügen, sind berechtigt, eine DBA-konforme Entlastung von der 20%-igen Abzugsteuer zu beantragen, wenn sie für die nach Österreich verliehenen Arbeitskräfte die österreichische Lohnsteuer entrichten. Wird die Inanspruchnahme der Steuerfreistellung…
…Gemäß § 2 Universitäts-AkkreditierungsG akkreditierte Privatuniversitäten, die akademische Grade gleichlautend dem Universitätsstudiengesetz verleihen, entfalten eine den Universitäten vergleichbare Tätigkeit und fallen unter die oben angeführte Steuerbefreiung. Im vorliegenden Fall handelt es sich mangels Akkreditierung um keine Privatuniversität. Die formale Verweigerung der Akkreditierung als Privatuniversität muss…
… werden daher z.B. ausländische Arbeitskräfte von inländischen Baufirmen aufgenommen, wobei formal der Weg einer Anmietung von einer ausländischen Verleihfirma gewählt wird, besteht das Risiko, dass die inländischen Baufirmen sich selbst nicht als die wahren Arbeitgeber einstufen und daher weder Lohnsteuer einbehalten noch den 20…
…nur laufende Arbeit, sondern jene intensivere Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr erfordert, die ihr betrieblichen Charakter verleiht (Rz 5435 EStR 2000). Im Anfragefall liegen bezüglich der gesamten Zimmervermietung Einkünfte aus Gewerbetrieb vor (vgl. auch Rz 5438 EStR 2000). Eine andere Beurteilung würde Platz greifen, wenn die…
…die Begründung von Wohnungseigentum erst nach Erzielung eines Gesamtüberschusses erlaubt, kann daher für die Liebhabereibeurteilung (schlichten) Miteigentümern keine Wohnungseigentümern ähnliche Stellung verleihen. Dieser Ausschluss trifft allerdings im gegenständlichen Fall den eintrittsberechtigten Erben des jeweiligen Miteigentümers nicht, für den somit auch schon vor Erreichen des Gesamtüberschusses…
…Es wurde allerdings Einvernehmen erzielt, dass dann, wenn die verliehene Arbeitskraft nur für die Dauer der Verleihung an das deutsche Unternehmen in die Dienste des österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens aufgenommen worden ist, die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 Deutschland kein Besteuerungsrecht entzieht und dass…