…dem sie zum Zusammenschlussstichtag zuzurechnen waren. Da im gegenständlichen Sachverhalt der Verkehrswert des übertragenen Grundstücks und der Verkehrswert des Betriebes der Personengesellschaft das Beteiligungs- und Umtauschverhältnis prägen (Verkehrswertzusammenschluss), ist die Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung über Ergänzungsbilanzen zu treffen. In den Ergänzungsbilanzen sind daher die zusammenschlussbedingt…
…GmbH als atypisch stille Gesellschafterin (Beteiligungsgeber) mit einer Einlage von 550.000 Euro an der AB-AG (Beteiligungsnehmerin). Der Zusammenschluss erfolgt als Verkehrswertzusammenschluss mit Buchwertfortführung (Quotenverschiebung). Die Beteiligungsgeberin hält und verwaltet die atypisch stille Beteiligung treuhändig für drei natürliche Personen. Nachfolgend ein Auszug aus dem…