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BMF-010220/0025-VI/9/2015Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe (Nachhaltigkeitsverordnung)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0025-VI/9/201520.02.2015
…Abfällen aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe oder bei der Tierhaltung, bei der Lagerung von Abfällen oder bei der Abwasserreinigung anfällt und als Treibstoff oder zum Verheizen (kein elNa für diese Verwendung - siehe dazu Punkt 3.) verwendet wird; die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die…
BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013
…Viskositätsverbesserer oder Antikorrosivadditive. Die Erzeugnisse der KN-Codes 3811 21 00 und 3811 29 00 (Additive für Schmieröle) sind hingegen weder zum Verheizen oder als Treibstoffe noch als Zusatzstoffe für Treibstoffe bestimmt; sie werden nicht besteuert und stellen - nicht zuletzt wegen ihres höheren Preises - kein…